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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich. Sie beruhen auf Schweizer Recht und gelten innerhalb der Schweiz. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Käufer, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert hat. Anderslautende Bedingungen oder zusätzliche Abmachungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von Maurolin AG, Diotrol AG, Diolin AG angenommen worden sind. 

 

Preise

Die Preise verstehen sich freibleibend und exklusive Mehrwertsteuer und exklusive VOC-Lenkungsabgabe.

 

Hinweis zu Farbtonlieferungen

Farbtöne, Aus- und Nachmischungen sind vor der Applikation zu kontrollieren. Leichte Farbtondifferenzen sind aufgrund der verwendeten Rohstoffe möglich. Im Farbbereich werden die Farbtöne so genau wie möglich nach den vorliegenden Mustern hergestellt. Glanzgrad und Strukturunterschied (Muster oder Farbkarte im Vergleich zum Objekt) können zu gewissen Farbtondifferenzen führen. Ersatzansprüche aus Farbtonungenauigkeit oder Farbtonverwechslung können nach der Verarbeitung nicht geltend gemacht werden. Spezielle Aus- und Nachmischungen können nicht zurückgenommen werden.

 

Hinweis zu Lasurfarbtönen

Der Farbton und damit auch das Farbempfinden sind sehr stark vom Holzuntergrund abhängig. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass bei Lasurtönen grundsätzlich ein auf Kundenholz gefertigtes Muster hergestellt werden soll und dieses vom Kunden auch freigegeben werden sollte.

 

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 

1.

Alle Aufträge werden auf Grund nachstehender Bedingungen angenommen bzw. ausgeführt.

Durch Erteilen von Aufträgen anerkennt der Besteller diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Zusätzliche mündliche Abmachungen bedürfen zur Verpflichtung der Lieferfirma der schriftlichen Bestätigung.

 

2.

Lieferungen in der Schweiz: Erreicht der Fakturabetrag Fr. 500.-, werden alle Artikel franko Domizil geliefert; bleibt er darunter, desgleichen bei Postsendungen, wird die Fracht besonders in Rechnung gestellt. Bei Wiederverkäufern beträgt die Frankogrenze 300 Liter pro Lieferung. Bei Lieferungen mit eigenem Fahrzeug oder durch Transportunternehmungen wird ein Frachtkostenbeitrag pauschal von Fr. 40.- pro Sendung berechnet.

 

Lieferungen ins Ausland: Mindestabnahmemenge in Absprache mit unserer Verkaufsabteilung.

 

Transportschäden: Alle Waren reisen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Transportschäden (wie Manko, Bruch, Beschädigungen, usw.) sind vom Empfänger am Liefertag bei der betreffenden Transportanstalt geltend zu machen.

 

3.     

Die Rechnungen sind innert 30 Tagen vom Datum der Rechnung an netto zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug wird, nach vorheriger Verzugsmeldung, vom Tag der Fälligkeit an ein Verzugszins in Rechnung gestellt.

 

4.     

Der Lieferant leistet Gewähr für die sachgemässe Zusammensetzung der gelieferten Waren und ihre Eignung zum ausdrücklich zugesicherten Verwendungszweck. Eine weitgehende Haftung wird nicht übernommen, insbesondere nicht für Mängel, die sich aus der Applikation ergeben.

 

5.     

Sofort erkennbare Mängel können nur vor Verwendung oder Vermischung der Ware spätestens 8 Tage nach deren Erhalt geltend gemacht werden. Allfällige Mängelrügen entbinden nicht von der Einhaltung der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

 

6.     

Eine ordnungsgemäss angebrachte und berechtigte Mängelrüge verpflichtet den Lieferanten (unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Käufers) zu Preisnachlass, Nachbesserung oder Umtausch und gegebenenfalls deren Rücknahme. Schadensersatzansprüche können bei Sachschäden höchstens bis zum Warenwert geltend gemacht werden.

 

7.     

Wurde schriftlich nicht etwas anderes vereinbart, besteht eine Gewährleistung von einem Jahr. Innerhalb dieser Frist kann der Mangel jederzeit gerügt werden.

 

8.     

Schadenersatzforderungen aufgrund von Mängeln der Ware verjähren mit Ablauf eines Jahres nach deren Verarbeitung durch den Käufer. Diese Ersatzansprüche können jedoch nur geltend gemacht werden, sofern die Verarbeitung innert 6 Monaten nach Empfang der Ware erfolgt.

 

9.     

Alle ausserhalb von Einfluss und Kontrolle des Lieferanten liegende Ereignisse und Tatsachen gelten als höhere Gewalt und befreien von jeder Garantiehaftung und Lieferverpflichtung.

 

Technische Informationen (Merkblätter)

Der Käufer verpflichtet sich, von den ihm abgegebenen technischen Informationen Kenntnis zu nehmen und die dort festgehaltenen Empfehlungen zu befolgen.

Die technischen Informationen werden nach dem neuesten Stand der Technik zusammengestellt. Sie gelten nur als unverbindliche Hinweise und Empfehlungen. Eine Verbindlichkeit für die allgemeine Gültigkeit der technischen Informationen muss ausgeschlossen werden, da die Anwendung der Produkte und die Verarbeitungsmethoden ausserhalb unseres Einflusses liegen. Bei Änderungen der Produkte (bedingt durch technischen Fortschritt) gelten die jeweils neuen Richtlinien.

Die verschiedenartige Beschaffenheit der Untergründe erfordert jeweils eine Abstimmung der Arbeitsweise nach fach- und handwerksgerechten Gesichtspunkten.

 

Erfüllungsort

CH-4657 Dulliken

 

Anwendbares Recht

CH-4657 Dulliken

 

Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle beteiligten Parteien ist Olten.

© 2016 Maurolin AG | Bodenackerstrasse 64 | CH-4657 Dulliken 

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