AGB
Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich und beziehen sich auf die Geschäftstätigkeiten der Maurolin AG, Diotrol AG, Diolin AG, Duratec AG – im Folgenden Firmengruppe genannt.
1.2 Die AGB der Firmengruppe beruhen auf Schweizer Recht. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Käufer, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert hat.
1.3 Anderslautende Bedingungen oder zusätzliche Abmachungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von gesetzlichen Vertretern der Firmengruppe angenommen worden sind.
2. Preise
2.1 Die Preise verstehen sich ab Werk und gelten exklusiv der am Liefertag geltenden gesetzlichen Steuern und Abgaben (Mehrwertsteuer, VOC-Lenkungsabgaben etc.).
2.2 Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
3. Hinweise Anwendungstechnische Beratung
3.1 Mündlich erbrachte Beratungsleistungen (persönlich, telefonisch) erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich.
3.2 Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der gelieferten Waren befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Anwendungsversuchen. Insbesondere dann, wenn Produkte/Komponenten beigemischt werden, die nicht von der Firmengruppe bezogen wurden.
3.3 Der Käufer verpflichtet sich, die auf den von der Firmengruppe zur Verfügung gestellten Technischen Merkblättern (TMB) Kenntnis zu nehmen und die dort festgehaltenen Empfehlungen zu befolgen. Die technischen Informationen werden nach dem neuesten Stand der Technik zusammengestellt. Sie gelten nur als unverbindliche Hinweise und Empfehlungen. Eine Verbindlichkeit für die allgemeine Gültigkeit der technischen Informationen muss ausgeschlossen werden, da die Anwendung der Produkte und die Verarbeitungsmethoden ausserhalb des Einflusses der Firmengruppe liegen. Bei Änderungen der Produkte (bedingt durch technischen Fortschritt) gelten die jeweils neuen Richtlinien. Die verschiedenartige Beschaffenheit der Untergründe erfordert jeweils eine Abstimmung der Arbeitsweise nach fach- und handwerksgerechten Gesichtspunkten.
4. Hinweis zu Farbtonlieferungen
4.1 Farbtöne, Aus- und Nachmischungen sind vor der Applikation zu kontrollieren. Leichte Farbtondifferenzen sind aufgrund der verwendeten Rohstoffe möglich. Im Farbbereich werden die Farbtöne so genau wie möglich nach den vorliegenden Mustern hergestellt.
4.2 Glanzgrad und Strukturunterschied (Muster oder Farbkarte im Vergleich zum Objekt) können zu gewissen Farbtondifferenzen führen.
4.3 Ersatzansprüche aus Farbtonungenauigkeit oder Farbtonverwechslung können nach der Verarbeitung nicht geltend gemacht werden.
4.4 Spezielle Aus- und Nachmischungen können nicht zurückgenommen werden.
5. Hinweis zu Lasurfarbtönen
5.1 Der Farbton und damit auch das Farbempfinden sind sehr stark vom Holzuntergrund und der Holzart abhängig. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass bei Lasurtönen grundsätzlich ein auf Kundenholz gefertigtes Muster hergestellt werden soll und dieses vom Kunden auch freigegeben werden sollte.
6. Lieferbedingungen
6.1 Alle Waren – auch Franko-Lieferungen – werden auf Gefahr des Käufers geliefert. Transportschäden (wie Manko, Bruch usw.) sind vom Empfänger bei den betreffenden Transportunternehmungen geltend zu machen.
6.2 Lieferungen in der Schweiz: Erreicht der Fakturabetrag Fr. 500.-, werden alle Artikel franko Domizil geliefert; bleibt er darunter, desgleichen bei Postsendungen, wird die Fracht besonders in Rechnung gestellt. Bei Wiederverkäufern beträgt die Frankogrenze 300 Liter pro Lieferung. Bei Lieferungen mit eigenem Fahrzeug oder durch Transportunternehmungen wird ein Frachtkostenbeitrag pauschal von Fr. 40.- pro Sendung berechnet.
6.3 Lieferungen im Ausland: Mindestabnahmemenge in Absprache mit unserer Verkaufsabteilung. Es gelten die Vereinbarungen auf den länderspezifischen Preislisten.
6.4 Die Firmengruppe leistet Gewähr für die sachgemässe Zusammensetzung der gelieferten Waren und ihre Eignung zum ausdrücklich zugesicherten Verwendungszweck. Eine weitgehende Haftung wird nicht übernommen, insbesondere nicht für Mängel, die sich aus der Applikation ergeben.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Rechtzeitige Zahlung ist nur dann erfolgt, wenn die Firmengruppe über das Geld mit Valuta am Fälligkeitstag auf dem angegebenen Konto verfügt.
7.2 Bei Zahlungsverzug wird, nach vorheriger Verzugsmeldung, vom Tag der Fälligkeit an, ein Verzugszins in Rechnung gestellt.
7.3 Die Firmengruppe behält sich vor, von Kunden Bonitätsauskünfte einzuholen und gegebenenfalls Ware nur gegen Vorauskasse zu liefern.
8. Rückgaberecht
8.1 Generell besteht kein Rückgaberecht für gelieferte Ware, die nicht innerhalb von 14 Tagen bemängelt worden ist.
8.2 In Absprache mit der Firmengruppe wird von Punkt 8.1 Abstand genommen, wenn: 8.2.1 Die Ware unbeschädigt und ungeöffnet ist.
8.2.2 Es sich um abgetönte Ware in den Farbtönen unserer Standard-Kollektionen handelt.
8.2.3 Es sich nicht um Sonderanfertigungen oder speziell für den Kunden bestellte Ware handelt.
8.3 Eine Materialgutschrift über 80% des Nettowarenwertes erfolgt nach Erhalt der Rücksendung, wenn die unter 8.2 genannten Punkte erfüllt sind.
9. Mängelansprüche
9.1 Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach dem Empfang auf Mängel zu untersuchen.
9.2 Sofort erkennbare Mängel können nur vor Verwendung oder Vermischung der Ware geltend gemacht werden.
9.3 Allfällige Mängelrügen entbinden nicht von der Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
9.4 Eine ordnungsgemäss angebrachte und berechtigte Mängelrüge verpflichtet die Firmengruppe (unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Käufers) zu Preisnachlass, Nachbesserung oder Umtausch und gegebenenfalls deren Rücknahme. Schadensersatzansprüche können bei Sachschäden höchstens bis zum Warenwert geltend gemacht werden.
10. Haftung
10.1 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind alle weitergehenden Ersatzansprüche des Käufers gegen die Firmengruppe ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an den gelieferten Waren selbst entstanden sind.
10.2 Schadenersatzforderungen aufgrund von Mängeln der Ware verjähren mit Ablauf eines Jahres nach deren Verarbeitung durch den Käufer. Diese Ersatz-ansprüche können jedoch nur geltend gemacht werden, sofern die Verarbeitung innert 6 Monaten nach Empfang der Ware erfolgt.
10.3 Alle ausserhalb von Einfluss und Kontrolle des Lieferanten liegende Ereignisse und Tatsachen gelten als höhere Gewalt und befreien von jeder Garantiehaftung und Lieferverpflichtung.
11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1 Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung oder aus Einzelvertrag ist CH-4657 Dulliken.
11.2 Gerichtsstand ist CH-4600 Olten. Es ist ausschliesslich Schweizer Handelsrecht anwendbar.
Dulliken, Januar 2024